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Allgemeines
Bei allen Rechtsgeschäften mit uns liegen diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Für abweichende oder ergänzende Vereinbarungen ist unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung erforderlich. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.


Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend.
Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht für verbindlich erklärt sind. Geringe Abweichungen, die bei der Möbelherstellung unvermeidbar sind, bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben uns geringfügige oder für den Besteller günstige Änderungen der Modelle, der Konstruktion oder der Ausstattung vorbehalten.


Preise
Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts Besonderes vereinbart ist, ab Herstellerwerk oder ab Auslieferungslager ausschließlich Verpackung und zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer. die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Bei tatsächlichen oder vereinbarten Lieferungsfristen von länger als vier Monaten oder bei  Sukzessivlieferungsverträgen wird, wenn keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen ist, der am Liefertag gültige Preis berechnet.


Zahlung
Alle Zahlungen erbitten wir bargeldlos. Falls vertraglich nichts anderes vereinbart wird, sind unsere Rechnungen für Warenlieferungen zahlbar innerhalb
a) 7 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder
b) 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.
Die Skontogewährung ist jedoch davon abhängig, dass keine fälligen Forderungen gegen den Käufer bestehen. Rechnungen für Dienstleistungen - wie Reparaturen - sind sofort bei Rechnungserhalt netto zahlbar. Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen.


Zahlungsverzug
Für die Dauer des Zahlungsverzuges hat uns der Schuldner die üblichen Bankkosten für ungesicherte Darlehen mit täglicher Kündigung zu vergüten. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.


Lieferbedingung
Die Lieferung erfolgt ab einer Auftragshöhe von EURO 49,00 zzgl. MwSt. frei Haus ( im Großraum Oldenburg).


Lieferzeit
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine und Fristen unverbindlich. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, allen Fällen von höherer Gewalt; sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Wissens liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter- bzw. Vertragslieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie
während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Ist die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit - umgerechnet der Dauer einer durch uns nicht zu vertretenden, zeitweise Unmöglichkeit - überschritten, so hat der Käufer das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 1/2 % maximal jedoch auf 5 % des betreffenden Auftragswertes. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung besteht unsererseits bei Lieferverzögerung nicht. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge (Reparatur) Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt
(Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
a) der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
b) ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist, ohne dass der
Werkunternehmer diesen Umstand zu vertreten hat;
c) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt
d) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde


Kostenvoranschläge (Reparatur)
Wird vor Ausführung eines Auftrages die Erstellung eines Kostenvoranschlages gewünscht, so hat der Kunde dies ausdrücklich anzugeben. Für den Kostenvoranschlag ist ein besonderes Entgelt zu vereinbaren. Ein zum Zweck der Erstellung eines Kostenvoranschlages demontierter Gegenstand, der nicht repariert werden soll, braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde seine Zustimmung zur Demontage verweigert hatte oder die Demontage nicht erforderlich war. Verjährungsfrist der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist)
a) Für Neugeräte leisten wir für den Zeitraum von einem Jahr und, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, für den Zeitraum von zwei Jahren Gewähr.
b) Für Gebrauchtgeräte leisten wir für den Zeitraum von einem Jahr Gewähr, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ansonsten ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit nicht ein Mangel arglistig
verschwiegen oder die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes zugesichert
worden ist.


Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Es kann nur Minderung, nicht aber Rücktritt oder Schadensersatz verlangt werden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmen die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Kunden heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von
Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden.,
Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das schriftliche Einverständnis des
Werkunternehmers Eingriffe des Kunden oder Dritten am Gegenstand oder sonstige Änderungen am Gegenstand vorgenommen werden die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen.


Nichtabnahme
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 15 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen.


Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und der aus  Geschäftsverbindungen zu dem Käufer bisher entstandenen Forderungen vor. Weiterverkauf durch den Käufer ist im Rahmen des
normalen Geschäftsbetriebes des Käufers zulässig. Für den Fall des Weiterverkaufs tritt uns der Käufer schon mit Abschluss des Geschäfts seine künftigen Kaufpreisforderungen in Höhe unserer Forderungen sicherheitshalber ab, ohne dass es hierzu einer besonderen Erklärung bedarf. Wir nehmen die Abtretung an. Wir können den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen. Wird unsere Ware gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat uns der Käufer unverzüglich davon Mitteilung zu machen, unser Eigentum sowohl dem Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen und uns bei der Geltendmachung unseres Eigentums behilflich zu sein. Sicherungsübereignung oder Verpfändung der von uns gelieferten, noch nicht in das Eigentum des Käufers übergegangenen Ware ist untersagt. Der Käufer verwahrt diese noch nicht in sein Eigentum übergegangene Ware für uns. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl, sowie Wasser zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzansprüche zustehen, an uns in Höhe unserer Forderung gegen ihn ab.


Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


Leasing
Der Leasingnehmer versichert das Leasinggerät gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser. Der Leasingnehmer tritt hiermit seine  Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige
Ersatzansprüche zustehen, an uns in Höhe unserer Forderung gegen ihn ab. Der Leasinggeber kann seine Rechte aus den Leasingverträgen, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte übertragen.


Mustersendungen
Mustersendungen sind innerhalb eines Monats kostenfrei zurückzusenden, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen. Erfolgt die fristgerechte Rücksendung nicht, gilt die Ware als angenommen und wird entsprechend fakturiert. Die Kosten für die Beseitigung offensichtlich bei dem Interessenten an der Ware entstandener Mängel werden in Rechnung gestellt.


Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Möblierungspläne und Einrichtungsvorschläge bleiben Eigentum des Lieferers. Sie können, falls nicht anders vereinbart, in Rechnung gestellt werden. Die gelieferten Programme und die Urheberrechte an den Programmen einschließlich der daraus abgeleiteten Programme bzw. Programmteile verbleiben im Eigentum des Lieferers. Es ist verboten, die gelieferten Programme oder Teile derselben in irgendeiner Form zu verändern, aufzulisten oder zu vervielfältigen. Programmfehler, die dem Lieferer innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung schriftlich nachgewiesen werden, werden kostenlos behoben. Stellt der Lieferer jedoch keine Programmfehler fest, so werden dem Käufer die angefallenen Kosten in Rechnung
gestellt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Lieferer sind ausgeschlossen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens und für Scheck- und Wechselprozesse, ist Oldenburg i.O. Wir sind daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Käufers zuständigen Gericht geltend zu machen.









 



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